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Michaelhermann
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Ulmer-Auslese: Literatur
Arbeitskalender Weinbau Mai 2012
Der überdurchschnittlich warme März 2012 ließ einen extrem frühen Austrieb erwarten. Die österliche Abkühlung in der ersten Aprilhälfte verlangsamte die Entwicklung allerdings etwas. Dennoch zeigten sich in warmen Lagen und bei früh austreibenden Rebsorten Mitte April bereits erste Blättchen. Damit ist der Rebenaustrieb einige Tage später als 2011, im Vergleich zum langjährigen Mittel aber dennoch früh.
Der Frost-Schock vom 4. Mai 2011 sitzt noch in den Knochen und mit bangem Blick werden die Wetterverhältnisse bis zu den Eisheiligen (Kalte Sophie ist am 15. Mai) beobachtet. Weitgehend Entwarnung ist in Sachen Winterfrost zu geben, zumindest was den Rebenaustrieb in Ertragsanlagen angeht. Nur in ausgesprochenen Frostlagen zeigen sich Lücken. Sorge machen die Winterfröste der letzten Jahre allerdings in ein- oder zweijährigen Junganlagen. Stammschädigungen erforderten hier teilweise einen neuen Stammaufbau. Bleibt zu hoffen, dass die 2012er Kahlfrostphase im Februar keine Holzschäden an Jungreben verursacht hat. Dies wäre besonders tragisch, da die Reben durch eine fehlende Schneedecke bis zur Veredlungsstelle ungeschützt waren. Oft sieht man die Schädigungen erst im Verlaufe des Sommers, wenn durch zunehmende Blattmasse auch der Wassertransport durch die Leitungsbahnen zunimmt.
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Der Schwerpunkt der Arbeiten an den Rebstöcken im Weinjahr liegt im Monat Mai. Vor dem ersten Heftvorgang ist das Ausbrechen überzähliger Triebe am Rebstock eine wichtige Maßnahme in Bezug auf Einstellung des Zielertrages und Schaffung einer locker-luftigen Laubwand. Ab dem 3-Blattstadium wird in der Regel mit dem Ausbrechen begonnen. Alle überzähligen Triebe am Stämmchen und im gesamten Altholzbereich lassen sich zu diesem frühen Zeitpunkt mühelos und auch arbeitszeitsparend entfernen. Besonders wichtig ist diese Arbeit bei den Rebsorten, die viele Triebe aus dem alten Holz hervorbringen, wie z.B. Schwarzriesling. In Tab. 1 sind die durchschnittlichen Gescheinszahlen mit den langjährigen, mittleren Traubengewichten aufgeführt. Die Schwankungsbreite in der Gescheinsanzahl ist verhältnismäßig gering, während die Traubengewichte stärker variieren können. Weitere geplante Qualitätsmaßnahmen wie Traubenteilen oder der Einsatz von Biowachstumsregulatoren, müssen hierbei im Vorfeld berücksichtigt werden.
Beim Ausbrechen ist zu beachten:
- Wilde Triebe aus dem Altholz (Wasserschosse) entfernen, die nicht für den Stockaufbau benötigt werden
- Doppeltriebe entfernen
- Kümmertriebe entfernen
- Rebschnitt korrigieren und eventuell zu hohen Anschnitt durch Ausbrechen der sog Schnabeltriebe korrigieren
- Auf gleichmäßige Verteilung der Triebe und einen luftigen Laubwandaufbau achten
Die Tabelle zeigt den Zielertrag und die Geschein-Verteilung
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| Zielertrag |
Pflanzenschutz
Peronospora entwickelt sich sehr stark in Abhängigkeit der Niederschlagsereignisse im Mai und Juni. Vorbeugender Pflanzenschutz, möglichst vor Regenereignissen, ist die sicherste Methode zur Verhinderung einer gefährlichen Epidemie. Die trockene und warme Maiwitterung im Jahr 2011 ergab ideale Bedingungen für die Entwicklung des Mehltaus. Daraus resultiert grundsätzlich auch ein höherer Druck für 2012. Besonders in Gebieten mit starkem Vorjahresbefall empfiehlt sich eine Erstbehandlung ab dem 3-Blattstadium. In Lagen oder Sorten mit geringerem Befallsdruck sollte im 6- 9-Blatt-Stadium eine erste Behandlung erfolgen. Besonders anfällige Sorten sind Trollinger, Portugieser, Kerner und auch Lemberger. Weniger gefährdet sind die Sorten der Burgunderfamilie. Für spezielle Pflanzenschutzempfehlungen wird auf die Hinweise der Weinbauberatung im Rahmen des Amtlichen Rebschutzdienstes verwiesen. In telefonischen Ansagediensten aber auch im Internet werden hier zeitnah wichtige Hinweise zum aktuellen Pflanzenschutz gegeben.
Termine Umstrukturierung:
Antragsteller, die 2011 einen Antrag auf Förderung für die Umstrukturierung und Umstellung gestellt haben, müssen bis zum 15. Mai 2012 ihren Antrag auf Auszahlung im Gemeinsamen Antrag beim zuständigen Landratsamt einreichen. Dies ist ein Ausschlusstermin, d.h. bei zu später Abgabe erlischt die Förderfähigkeit. Spätestens am 15. Mai muss auch der Gemeinsamen Antrag von Antragstellern eingereicht sein, die Fördergelder ab dem Jahr 2009 erhalten haben.
Lothar Neumann

