WeinbauforumHobbywinzerWeinbereitung
Neuling aus Tübingen
09.02.2010 19:28:57
17682: Re: Neuling aus Tübingen
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Lexvino
Hallo,
immer Vorsicht mit dem Wort UNSINN:
ein Blick in die gültige Weinverordnung offenbart, dass eine Anlage unter anderem dann keiner Genehmigung bedarf, wenn sie nicht weinbergmäßig (also auf Ertrag) ausgerichtet ist. Dies bedeutet nicht, dass man nicht ernten darf, sondern dass der gartenbauliche Aspekt und nicht der weinwirtschaftliche im Vordergrund stehen muss.
Zeilung der Anlage, Wendebereich für Maschinen, Drahtanlage und ähnliche Faktoren können hier berücksichtigt werden. Die abschließende Beurteilung ist, wie vieles, Ländersache und daher nur mit den Stellen vor Ort zu klären.
In Baden Württemberg gilt daneben auch die Regelung der 100 Rebstöcke, wie bereits an anderen Stellen mehrfach festgestellt.
Also immer schön sachlich bleiben.
Grüssle
Lexvino
immer Vorsicht mit dem Wort UNSINN:
ein Blick in die gültige Weinverordnung offenbart, dass eine Anlage unter anderem dann keiner Genehmigung bedarf, wenn sie nicht weinbergmäßig (also auf Ertrag) ausgerichtet ist. Dies bedeutet nicht, dass man nicht ernten darf, sondern dass der gartenbauliche Aspekt und nicht der weinwirtschaftliche im Vordergrund stehen muss.
Zeilung der Anlage, Wendebereich für Maschinen, Drahtanlage und ähnliche Faktoren können hier berücksichtigt werden. Die abschließende Beurteilung ist, wie vieles, Ländersache und daher nur mit den Stellen vor Ort zu klären.
In Baden Württemberg gilt daneben auch die Regelung der 100 Rebstöcke, wie bereits an anderen Stellen mehrfach festgestellt.
Also immer schön sachlich bleiben.
Grüssle
Lexvino
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