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Ulmer-Auslese: Literatur
Termine Umstrukturierung:
Der Auszahlungsantrag von Antragstellern, die Ende 2008 Förderung für Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen beantragt haben, muss bis zum 15.Mai 2009 beim Regierungspräsidium eingegangen sein. Dieses Datum ist unbedingt einzuhalten, da es sich hierbei um eine absolute Ausschlußfrist handelt.
Um das Risiko zu minimieren, dass bei der Postzustellung Schwierigkeiten auftreten, empfiehlt es sich den Auszahlungsantrag mit Rechnungen vorab per Fax an das Regierungspräsidium zu senden und gleichzeitig das Original mit der Post. Pfropfrebenrechnung und Materialrechnungen für die Tröpfchenbewässerung können bis zum 15.07.2009 nachgereicht werden. Sobald die Rechnungen eingereicht wurden muss auch die Maßnahme durchgeführt sein, d.h. z.B. beim Einreichen der Rechnung für die Tröpfchenbewässerung muss diese auch fest installiert sein. Diesbezügliche Fehler haben im vergangenen Jahr teilweise zu Kürzungen der kompletten Umstrukturierungsgelder geführt. Pflanzenschutzmittelaltbestände: Pflanzenschutzmittel dürfen nach Ablauf der Zulassung nicht mehr vertrieben werden. Der Anwender kann sie jedoch noch zwei volle Kalenderjahre aufbrauchen, sofern kein Anwendungsverbot ausgesprochen wird. Pflanzenschutzmittel, die einen Wirkstoff enthalten, der nicht in die EG-weite Positivliste aufgenommen worden ist, müssen nach Ende der Aufbrauchfrist unverzüglich beseitigt werden. Ebenso Pflanzenschutzmittel, deren Anwendung gemäß der Pflanzenschutz Anwendungsverordnung vollständig verboten ist. Pflanzenschutzaltbestände können bei den folgenden Einrichtungen ordnungsgemäß entsorgt werden: - Schadstoffmobil Termine können beim zuständigen Landratsamt- Abfallwirtschaftsamt erfragt werden - Schadstoffsammelstelle z.B. in Neckarsulm, Hafenstraße 67 oder Deponie „Am Froschgraben“ Schwieberdingen
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